ORGANISATZION:
Artikel-1
Unter aufgeführten Namen, Nachnamen, Wohnorte und Nationalitäten wurde eine eingetragene Gesellschaft gegründet.
Zeilen-Nr.
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Gründer's Name und Nachname
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Aufenthaltsort
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Nationalität ID-Nr.
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1 |
Arda YÜKSEL |
ABDURRAHMANGAZI-Viertel BABÜRSAH STRAßE 4AK1 SANCAKTEPE/ISTANBUL |
TC Identifikationsnummer: *********** |
UNTERNEHMEN TITEL
Artikel 2- Der Titel des Unternehmens lautet TECHNISCHEN HOLDING AG
ZWECK UND THEMA
ARTIKEL 3- Zweck und Thema der Gesellschaft sind Hauptsächlich diese ;
Der HOLDING strebt einerseits um den Erfolg der von ihr gegründeten Geschäftsbereichen und Unternehmen zu steigern, den Koninuität zu gewährleisten,die Effizienz mit fortschrittlichen Organisationstechniken in ihrem Management zu steigern und die finanzielle Belastung dieser Dienstleistungen durch zu verringern, um die entstehende Schocks zu beseitigen, die durch wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in der Gemeinde verursacht werden können. Ziel ist es, initativen stärker zu fokussieren, in dem sie gemeinsam bewertet werden. Anderseits sollen Finanzmittel und Kredite von Unternehmen und Organisationen außerhalb bereitgestellt werden, um das Management und die Kontrolle der Organisation zu unterstützen und Direktinvestitionen in bestimmten Bereichen allein oder mit anderen Personen zu tätigen.
THEMA BESCHÄFTIGUNG
1.DIE HOLDINGSGESELLSCHAFT;
Bau-,Energie-,Tourismusaktivitäten und etablierte Unternehmen,die für alle Arten von internen und externen Handels-,Industrie- und Agrarunternehmen gegründet wurden; Bergbau, Energie, Bildung, Bauwesen, Verkehr, Tourismus, Dienstleistung, Verlagswesen, Druck, gegründet oder gegründet um sich mit Werbefragen zu befassen, in-und ausländische Handelsunternehmen;
a.Kann während oder nach seiner Gründung an seiner Verwaltung und Überwachung teilnehmen;
b.Unabhänging davon, ob sie im Voraus einen Anteil haben oder nicht, können sie an Kapitalerhöhungen solcher Unternehmen teilnehmen;
c. Sofern es während seiner Gründung oder Kapitalerhöhung nicht als Portfoliomanagement- und Maklertätigkeit qualifiziert ist, kann es die Rechte und Schulden anderer Teilnehmer aus den Beteiligungsunternehmen oder Aktionären übernehmen , und kann diese Rechte und Pflichten gegebenenfalls in Verbindung mit oder getrennt mit seinen eigenen Rechten und Pflichten übernehmen oder auf andere übertragen;
d. Sofern sie nicht als Portfoliomanagement- und Maklertätigkeiten, Aktienzertifikate, Gründer- oder rückzahlbare Aktien anderer Institute oder andere von diesen Instituten ausgegebene oder auszugebende privilegierte Wertpapiere wie Anleihen, Gewinnbeteiligungsanleihen und Beteiligungsaktien qualifiziert sind, die im Rahmen der Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung direkt von sich selbst ausgestellt werden oder von denen gekauft werden können, die sie besitzen; Er kann solche Werte, die er besitzt, an andere verkaufen oder gegen andere Wertpapiere eintauschen;
e. Sofern es nicht als Portfoliomanagement- und Maklertätigkeit qualifiziert ist, kann es durch die Entscheidung seiner autorisierten Stellen in, die sich aus den Instituten ergeben, deren Anteilseigner oder Teil seiner Anteilseigner sind, Options-, Nießbrauchs- und Privilegienrechte übernehmen gemäß den Bestimmungen seiner Satzung oder übertragen solche Rechte auf andere mit oder ohne die anhängigen Rechte;
f. Um die Anleger aufzuklären, können sie unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Erklärungen vom Vorstand im Rahmen der besonderen Umstände eingeholt werden, die Gewissheit erlangen, dass das Kapital und die Zinsen der auszugebenden und / oder von Dritten ausgegebenen Schuldverschreibungen bei Fälligkeit bezahlt werden.
g. Um die Anleger aufzuklären, werden unter der Bedingung, dass der Verwaltungsrat im Rahmen von Sonderfällen die erforderlichen Erklärungen einholen muss, die von Banken oder anderen Finanzinstituten oder von Dritten zu beschaffenden Darlehen aufgeschoben bestimmte Bedingungen von offiziellen Behörden oder werden von den offiziellen Behörden vollständig abgeschafft, und die Erfüllung anderer Verpflichtungen in Bezug auf offizielle und private Personen kann sich verpflichten und auf Kaution stellen; Es kann Hypotheken auf alle Arten von Wertpapieren geben, die es besitzt, und im Gegenzug alle Arten von Sicherheiten erhalten, einschließlich Verpfändung und Hypothek.
h. Vorausgesetzt, die notwendigen Erklärungen, die der Verwaltungsrat im Rahmen von Sonderfällen einzuholen hat, werden zur Aufklärung der Anleger abgegeben, kann persönliche oder Sachleistungen gegen Schulden oder Verbindlichkeiten aus allen Arten von Handelsgeschäften und -transaktionen, vertraglichen oder tatsächlichen Beziehungen oder Beziehungen an dritte Personen erbringen;
i. Im Namen der Gesellschaft und dritte Personen zugunsten sind die im Rahmen der Kapitalmarktgesetzgebung festgelegten Grundsätze in Bezug auf Garantie, Bürgschaft, Garantie oder Pfandrecht einschließlich Hypothek einzuhalten.
2.Die Holding
a.Kann Partnerschaften aller Art und Qualitäten mit einheimischen und ausländischen realen oder juristischen Personen eingehen, die in den in Absatz 1 genannten Angelegenheiten tätig sind oder tätig sein werden, und an der Verwaltung und Überwachung aller Arten von Unternehmen teilnehmen, die in diesen Angelegenheiten tätig sind oder kann auch direkt in ihrem Namen Unternehmen gründen und Investitionen tätigen.
b. Kann im Rahmen seiner Tätigkeit importieren und exportieren.
c. Kann alle Arten von gewerblichen Schutzrechten sowie materielle und immaterielle Rechte (einschließlich Kündigung, Lizenz, Know-how) kaufen, verkaufen, leasen oder vermieten, Kredite aufnehmen oder erwerben und andere rechtliche Verfahren in Bezug auf solche Rechte durchführen.
d. Kann alle Arten von Explorations- und Betriebsgenehmigungen gemäß den Bestimmungen des Bergbaugesetzes und der Steinbruchverordnung erhalten, solche Lizenzen von echten oder juristischen Personen mit oder ohne unentgeltlichen Charakter übertragen oder übernehmen oder gemeinsam nutzen.
e. Kann mit einheimischen und ausländischen realen oder juristischen Personen, mit denen sie zusammenarbeitet, Vereinbarungen treffen, in denen die Grundsätze der finanziellen Verantwortung und Aufteilung festgelegt sind.
3.Die Holding
Kann Projektentwicklungsstudien durchführen, um neue Investitionsbereiche zu finden, und mit den von ihm entwickelten Projekten kann es technisches Wissen und Technologie an die Unternehmen mit oder ohne diese übertragen.
4.Die Holding
Kann, sofern sie in ihren Tätigkeitsbereich fällt, als Handelsvertretung, Vermittler und Agentur fungieren.
5.Die Holding
Kann sich persönlich zu den in Absatz 1 genannten beruflichen Themen verpflichten; kann an offiziellen und privaten Ausschreibungen teilnehmen; kann Bauaufträge ausführen, solche Aufträge an die etablierten und zu etablierenden Unternehmen und realen Personen ohne jegliche Angelegenheit oder Verdienste übertragen; kann solche Verträge von anderen übernehmen.
6.Die Holding
Kann Unternehmen, an denen es beteiligt ist oder an denen es nicht beteiligt ist, unaufhörliche oder unwichtige Beratungsdienste wie Investitionen, Spendenaktionen, Organisation, Management, Marketing und Vertrieb anbieten.
7.Die Holding
Mit der Aufklärung der Investoren , kann sie alle Arten von Darlehensverträgen mit in-, ausländischen oder internationalen Kreditinstituten natürlicher oder juristischer Personen abschließen und im Zusammenhang mit diesen Transaktionen alle Arten von Garantien in bar und in Form von Sachleistungen gewähren.
8.Die Holding
Mit der Aufklärung der Investoren, sofern die erforderlichen Erläuterungen vorliegen, die der Verwaltungsrat im Rahmen von Sonderfällen einzuholen hat, kann sie alle Arten von beweglichem und unbeweglichem Vermögen übernehmen oder übertragen oder entfernen und sanft oder unentgeltlich auf eine Weise versenden, die nicht die Eigenschaft hat, im Zusammenhang mit den oben genannten Aktivitäten Einlagen zu sammeln; Sie kann solche Rechte zugunsten der Unternehmen begründen, an denen sie an ihrem Kapital beteiligt ist, oder sie kann sie zugunsten Dritter begründen oder entfernen, um die Schulden dieser Unternehmen zu garantieren. Es kann die bestehenden Sachrechte auf eine andere Person übertragen.
9.Die Holding
kann auch alle Arten von gewerblichen und industriellen Arbeiten und Transaktionen innerhalb ihres Fachs mit ihren eigenen Partnern oder Mitgliedern des Verwaltungsrates durchführen.
10.Die holding
Kann ,wenn er sich an anderen als den oben aufgeführten Unternehmen beteiligen möchte, die in Zukunft als vorteilhaft angesehen werden an solchen Initiativen ergreifen, indem Änderungen der Satzung vorgenommen werden, indem die Genehmigung des Kapitalmarktausschusses und des Ministeriums für Industrie und Handel auf Vorschlag des Verwaltungsrates für diese Arbeiten eingeholt wird.
HAUPTSITZ DES UNTERNEHMENS:
Artikel 4- Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich im Kartalbezirk der Provinz Istanbul. Die Adresse lautet TECHNISCHE KONSTRUKTION UPTWINS REZIDENS B/BLOCK 110/KARTAL/ISTANBUL Adressänderungen werden im Handelsregister eingetragen und im türkischen Handelsregisterblatt angekündigt. Eine Benachrichtigung an die registrierte und angekündigte Adresse gilt als an das Unternehmen gerichtet. Für ein Unternehmen, das seine registrierte und angekündigte Adresse verlassen hat, seine neue Adresse jedoch nicht rechtzeitig registriert, gilt dies als Grund für die Kündigung.
DAUER DES UNTERNEHMENS:
Artikel 5- Die Laufzeit des Unternehmens ist unbegrenzt.
ART DER KAPITAL- UND AKTIENZERTIFIKATE:
Artikel 6- Das Kapital des Unternehmens ist 100.000,00 türkische Lira wert. Dieses Kapital ist in 100.000 Aktien mit einem Wert von jeweils 1,00 türkischen Lira eingeteilt. 100.000 Türkische Lira gegen 100.000 Aktien, ¼ der Nennwerte der Aktien, die von ARDA Yuksel in bar zugesagt wurden, wurden vor der Eintragung der Gesellschaft bezahlt, und die restlichen ¾ werden innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach der Eintragung der Gesellschaft durch die Beschlüsse des Vorstandes bezahlt werden. Aktien werden auf den Namen geschrieben. Aktien können in verschiedenen Ausschnitten gedruckt werden. Nama geschriebene Aktien können nicht ausgegeben werden, solange nicht das gesamte Kapital eingezahlt ist. Aktien ( 100.000) können in Ausschnitten gedruckt werden.
VERWALTUNGSRAT UND DAUER:
Artikel 7- Die Angelegenheiten und die Verwaltung des Unternehmens werden von einem Vorstand ausgeführt, der aus mindestens 1, maximal 3 Mitgliedern besteht, die von der Hauptversammlung gemäß den Bestimmungen des türkischen Handelsgesetzbuchs gewählt werden. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwischen 1 und 3 Jahren. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwischen 1 und 3 Jahren. Als erstes Mitglied des Vorstandes wurden für 3 Jahre gewählt: ***** T.C. ID number, ABDURRAHMANGAZI-Viertel BABÜRSAH STRAßE 4AK1 SANCAKTEPE/ISTANBUL wohnhaft, ARDA YÜKSEL als Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglieder des Verwaltungsrats, deren Amtszeit abgelaufen ist, können wiedergewählt werden.
VERTRETUNG DES UNTERNEHMENS:
Artikel 8- Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft nach außen obliegt dem Vorstand. Damit alle von der Gesellschaft auszustellenden Dokumente und Verträge gültig sind, müssen sie die Unterschrift von (1) Person tragen, die unter den Titel der Gesellschaft gestellt wurde und berechtigt ist, mit der Gesellschaft in Kontakt zu treten.
Das Unternehmen wird das Unternehmen mit den individuellen Unterschriften von ARDA YÜKSEL, einem der Vorstandsmitglieder, vertreten und binden.
REVISOREN und IHRE AUFGABEN:
Artikel 9- Wählt mindestens 1 und maximal 3 Auditoren für mindestens 1 und maximal 3 Jahre aus. Als erster Prüfer: ***** T.C. ID-Nummer SÜMER-VIERTEL. 24/4 STRAßE AVENUE19/57ZEYTINBURNU / Istanbul ansässig, wurde MEHMET DOLAR für ein(1) Jahr gewählt. Die Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet, die in den Artikeln 353-357 des türkischen Handelsgesetzbuchs aufgeführten Aufgaben zu erfüllen.
AUFGABENVERTEILUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS und DER VERTRETUNGSBERECHTIGTEN und FORM DER VERTRETUNG:
Artikel 10- Aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates; für die ersten 3Jahre *********** T.C. ID-Nummer, wohnhaft in ABDURRAHMANGAZI-Viertel BABÜRSAH STRAßE 4AK1 SANCAKTEPE/ISTANBUL, wurde ARDA YÜKSEL als Direktor der Gesellschaft gewählt. Art der Behörde: ist berechtigt, individuell zu vertreten und zu binden.
HAUPTVERSAMMLUNG:
Artikel 11-a) Generalversammlungen treten gewöhnlich und außerordentlich zusammen. Bei der Einladung zu diesen Versammlung werden die Bestimmungen der Artikel 355, 365, 366 und 368 des türkischen Handelsgesetzbuchs angewendet.
TEILNAHME EINES VERTRETERS DES MINISTERIUMS AN SITZUNGEN:
Artikel 12- Sowohl bei den ordentlichen als auch bei den außerordentlichen Hauptversammlungen ist es erforderlich, dass ein Vertreter des Ministeriums für Zoll und Handel anwesend ist und das Sitzungsprotokoll gemeinsam mit den interessierten Parteien unterzeichnet. Beschlüsse, die bei Plenarsitzungen in Abwesenheit des Vertreters des Ministeriums zu fassen sind, und Sitzungsprotokolle, die nicht die Unterschrift des Vertreters tragen, sind nicht gültig.
ANZEIGE:
Artikel 13- Die Bekanntgabe der Gesellschaft erfolgt mindestens 15 Tage im Voraus, sofern die Bestimmungen von Artikel 37 Absatz 4 des türkischen Handelsgesetzbuchs über eine am Sitz der Gesellschaft veröffentlichte Zeitung vorbehalten sind. Wenn die Zeitung nicht in der Nähe veröffentlicht wird, wird die Ankündigung mit der Zeitung in den nächstgelegenen Orten gemacht.
ABRECHNUNGSZEITRAUM:
Artikel 14- Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am ersten Januar und endet am einunddreißigsten Dezember. Aber das erste Konto Jahr beginnt ab dem Datum der endgültigen Gründung der Firma und endet am einunddreißigsten Tag des Dezembers dieses Jahres.
BESTIMMUNG UND VERTEILUNG DES GEWINNES:
Artikel 15- Nachdem der Betrag, der vom Unternehmen gezahlt oder ausgeschieden werden muss, wie z. B. die Gemeinkosten des Unternehmens und verschiedene Abschreibungskosten, von dem am Ende des Rechnungsjahres ermittelten Einkommen abgezogen wurde, stellt der verbleibende Betrag den reinen Gewinn dar. Auf diese Weise werden 5% der gesetzlichen Rücklage vom anfallenden Gewinn abgezogen. Und vom Rest wird der Wert der nicht eingelösten Aktien so weit abgezogen, dass die erste Dividende in Höhe von 5% auf den eingezahlten Teil entfällt.
RÜCKLAGEN:
Artikel 16- Die Bestimmungen der Artikel 466 und 467 des türkischen Handelsgesetzbuchs (TTK) gelten für die von der Gesellschaft reservierten Reservefonds.
RECHTSVORSCHRIFTEN:
Artikel 17- Für Angelegenheiten, die in dieser Satzung nicht enthalten sind, gelten die Bestimmungen des türkischen Handelsgesetzbuches.