Der Hauptzweck der Vergütungspolitik (Politik)von Technische Holding AG ist ; Sicherzustellen, dass die Vergütungspraktiken des Unternehmens auf der Grundlage des Umfangs der Aktivitäten des Unternehmens, der Strategien, der langfristigen und der Risikomanagementstruktur, des präventiven und effektiven Risikomanagements in Übereinstimmung mit der einschlägigen Gesetzgebung geplant, ausgeführt und verwaltet werden.
Die Vergütungspolitik bezieht sich auf die Mitglieder des Vorstands und die Führungskräfte und Mitarbeiter auf allen Ebenen, die im Unternehmen tätig sind.
2. GRUNDPRINZIPIEN UND PRINZIPIEN IN BEZUG AUF DIE PREISGESTALTUNG
Es ist wichtig, dass die Gehälter für den Vorstand, die Manager und die Mitarbeiter des Unternehmens mit den ethischen Werten, den internen Gleichgewichten und den strategischen Zielen des Unternehmens übereinstimmen und nicht nur von der kurzfristigen Leistung des Unternehmens abhängig sind.
Die Löhne werden auf der Grundlage der finanziellen Lage des Unternehmens, der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, des Verdienstes, der Arbeitszeit, des Titels und der Merkmale der ausgeführten Arbeit festgelegt und können unter Berücksichtigung von Indikatoren wie Inflation, allgemeine Löhne und Steigerung der Rentabilität des Unternehmens erhöht werden.
Das den Vorstandsmitgliedern zu gewährende Gehalt oder Recht auf Ruhe wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit des Unternehmens, des Haftungsgrads und des eingegangenen Risikos festgelegt und kann unter Berücksichtigung von Indikatoren wie Inflation und Steigerung der Unternehmensrentabilität erhöht werden.
Die Vergütungspolitik und die Vergütungspraktiken in diesem Rahmen dürfen keine Anreizsysteme enthalten, die den Interessen der Gesellschafter und der Mitarbeiter schaden würden.
3. PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN
Die endgültige Befugnis und Verantwortung dafür, dass die Vergütungspraktiken des Unternehmens im Rahmen dieser Politik effektiv durchgeführt und verwaltet werden, liegt beim Vorstand.
Im Rahmen dieser Politik überwacht der innerhalb des Vorstands eingerichtete Unternehmensführungsausschuss die Vergütungspraktiken des Unternehmens im Auftrag des Vorstands und legt dem Vorstand bei Bedarf seine Bewertungen und Empfehlungen vor.
Die Geschäftsleitung des Unternehmens ist gegenüber dem Vorstand für die effektive Ausführung und Verwaltung der Vergütungspraktiken des Unternehmens im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung und dieser Richtlinie verantwortlich. Im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung und der Umsetzung der Vergütungspolitik des Unternehmens in Bezug auf die Grundsätze und Verfahren der Vorbereitung von Verfahren, Veröffentlichung, Aktualisierung und Überwachung der effektiven Umsetzung werden die mit der Umsetzung verbundenen Aufgaben und Aktivitäten innerhalb des Unternehmens ausgeführt, verwaltet und koordiniert. Alle Mitarbeiter des Unternehmens auf allen Ebenen erfüllen kontinuierlich ihre Aufgaben vollständig und korrekt im Hinblick auf die angemessene und effektive Umsetzung dieser Politik und der damit verbundenen Verfahren.
4. INKRAFTTRETEN
Diese Politik gilt ab dem Datum der Gründung des Unternehmens und bleibt in Kraft, sofern keine andere Entscheidung getroffen wird.